PflegegradWiderspruchBrief

Ratgeber

Pflegekosten Statistik: Eigenanteile im Überblick

Marlene Hoffmann · veröffentlicht am 23.09.2026 · zuletzt geprüft am 23.09.2026

Was ein Heimplatz kostet, was davon die Pflegeversicherung trägt, was der Bewohner selbst zahlt und wie weit die Bundesländer auseinanderliegen. Mit Quelle und Jahr hinter jeder Zahl.

Was kostet Pflege? Im Pflegeheim zahlten Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr zuletzt bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche, und das ist der Betrag, der nach allen Leistungen der Pflegekasse übrig bleibt. Zu Hause sieht die Rechnung anders aus, weil die Pflegekasse dort feste Beträge zahlt und nicht die tatsächlichen Kosten.

Diese Seite sammelt die Zahlen zum Eigenanteil und zu seiner Zusammensetzung, zur Staffelung nach Verweildauer, zu den Unterschieden zwischen den Bundesländern, zu den Leistungen für die häusliche Pflege, zum Beitragssatz und zur Finanzlage der Pflegeversicherung. Hinter jeder Zahl steht eine Fußnote, die auf die Quelle am Ende der Seite verweist.

Meine Meinung

Marlene Hoffmann, Redaktion

Was ich beim Zusammentragen nicht erwartet hätte: Der größte Teil des Eigenanteils im Heim hat mit Pflege gar nichts zu tun. Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten des Hauses machen zusammen fast so viel aus wie der pflegebedingte Anteil, und auf genau diesen Teil wirkt keiner der Zuschläge der Pflegekasse.

Das zweite, was hängen bleibt, ist die Spanne zwischen den Bundesländern. Zwischen dem teuersten und dem günstigsten Land liegen im ersten Heimjahr fast 900 Euro im Monat. Dieselbe Pflegeversicherung, dieselben Leistungsbeträge, und trotzdem hängt am Wohnort, wie viel am Monatsende vom eigenen Geld weg ist.

Und dann die Kasse selbst. Eine schwarze Null, die in Wahrheit ein Darlehen des Bundes ist, und für das übernächste Jahr eine Lücke von fast fünf Milliarden Euro. Wenn man wissen will, warum über Eigenanteile so hart gestritten wird, muss man nur diese beiden Zahlen nebeneinanderlegen.

Woraus sich der Eigenanteil im Pflegeheim zusammensetzt

Der Eigenanteil im Pflegeheim ist keine einzelne Rechnung, sondern die Summe aus drei sehr unterschiedlichen Posten. Nur einer davon, der einrichtungseinheitliche Eigenanteil, hat überhaupt mit Pflege zu tun. Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten des Hauses zahlt der Bewohner in voller Höhe selbst. Welcher Pflegegrad dahintersteht, zeigt die Pflegegrad-Statistik.

1. Der Eigenanteil im ersten Heimjahr liegt bei 3.364 Euro im Monat

Zum 1. Juli 2026 mussten Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro monatlich aus eigener Tasche bezahlen.1

2. Der pflegebedingte Anteil daran waren zuletzt 1.760 Euro

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil, der auch die Ausbildungskosten enthält, betrug zum 1. Januar 2025 bundesdurchschnittlich 1.760 Euro im Monat, nach 1.507 Euro ein Jahr zuvor.2

3. Unterkunft und Verpflegung kosten 990 Euro

Für Unterkunft und Verpflegung zahlten Heimbewohner zum 1. Januar 2025 im Bundesdurchschnitt 990 Euro im Monat, nach 921 Euro ein Jahr zuvor.3

4. Dazu kommen 498 Euro Investitionskosten

Die Investitionskosten lagen zum 1. Januar 2025 im Bundesdurchschnitt bei 498 Euro im Monat, nach 485 Euro ein Jahr zuvor.4

Bestandteil des Eigenanteils1.1.20241.1.2025
einrichtungseinheitlicher Eigenanteil1.507 Euro1.760 Euro
Unterkunft und Verpflegung921 Euro990 Euro
Investitionskosten485 Euro498 Euro

Wie der Eigenanteil mit der Verweildauer sinkt

Wer länger im Heim lebt, zahlt weniger. Die Pflegekasse übernimmt einen wachsenden Teil des Eigenanteils an den Pflegekosten. Auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten wirkt sich der Zuschlag nicht aus.

5. Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent

Im ersten Jahr des Heimaufenthalts erhalten Pflegebedürftige einen Leistungszuschlag in Höhe von 15 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den Pflegekosten.5

6. Die Staffelung gilt in dieser Höhe seit Januar 2024

Die Staffelung der Leistungszuschläge von 15, 30, 50 und 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten gilt seit dem 1. Januar 2024.6

7. Nach zwölf Monaten sind es 30 Prozent

Wer mehr als zwölf Monate im Heim lebt, erhält einen Leistungszuschlag in Höhe von 30 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils.7

8. In einem Rechenbeispiel bleiben davon 934,50 Euro übrig

Für einen Bewohner im Pflegegrad 3 mit neunzehn Monaten Heimaufenthalt senkt der Zuschlag von 30 Prozent den Eigenanteil an den Pflegekosten auf 934,50 Euro.8

9. Nach zwei Jahren sind es 50 Prozent

Nach mehr als 24 Monaten im Heim steigt der Leistungszuschlag auf 50 Prozent des Eigenanteils.9

10. Nach drei Jahren sind es 75 Prozent

Nach mehr als 36 Monaten im Heim steigt der Leistungszuschlag auf 75 Prozent des Eigenanteils.10

Dauer im HeimZuschlag auf den Eigenanteil an den Pflegekosten
im ersten Jahr15 Prozent
nach mehr als 12 Monaten30 Prozent
nach mehr als 24 Monaten50 Prozent
nach mehr als 36 Monaten75 Prozent

Wie stark sich die Bundesländer unterscheiden

11. In Bremen ist der Eigenanteil am höchsten

Zum 1. Juli 2026 war die Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr in Bremen mit durchschnittlich 3.761 Euro im Monat die höchste aller Bundesländer.11

12. In Baden-Württemberg erhielten 624.831 Menschen Pflegeleistungen

Im Dezember 2023 erhielten in Baden-Württemberg 624.831 Menschen Pflegeleistungen, 84.430 oder 15,6 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor.12

13. In Sachsen-Anhalt ist er am niedrigsten

Zum 1. Juli 2026 war die Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr in Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 2.891 Euro im Monat die niedrigste aller Bundesländer.13

14. 85,1 Prozent von ihnen wurden zu Hause versorgt

Von den Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg wurden im Dezember 2023 rund 531.923 Menschen und damit 85,1 Prozent vorwiegend zu Hause versorgt.14

Wie schnell die Kosten gestiegen sind

15. Der Eigenanteil stieg binnen eines Jahres um rund 300 Euro

Für Pflegebedürftige im ersten Jahr des Heimaufenthalts stieg die Eigenbeteiligung zum 1. Januar 2025 im Bundesdurchschnitt von 2.687 auf 2.984 Euro im Monat.15

16. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich in acht Jahren fast verdoppelt

Zwischen 2015 und 2023 stieg die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland von 3,0 auf 5,7 Millionen Menschen.16

17. 1999 waren es erst 2,02 Millionen

Im Dezember 1999 waren in Deutschland 2,02 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes.17

18. Heute ist jeder sechzehnte Einwohner pflegebedürftig

Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung stieg von 3,21 Prozent im Jahr 2015 auf 6,24 Prozent im Jahr 2023.18

19. Die Medizinischen Dienste begutachten 3,1 Millionen Mal im Jahr

Im Jahr 2025 haben die Medizinischen Dienste bundesweit rund 3,1 Millionen Pflegebegutachtungen durchgeführt, fast doppelt so viele wie zehn Jahre zuvor.19

20. Sechs Millionen Menschen beziehen Leistungen

Im Jahr 2025 erhielten 6 Millionen Menschen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung, mehr als doppelt so viele wie 2015.20

Was die Pflegeversicherung zu Hause zahlt

Zu Hause zahlt die Pflegekasse keine Rechnung des Heims, sondern feste Beträge. Alles darüber hinaus tragen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen selbst. Die Beträge unten gelten für den Pflegegrad 3 und für den Stand 1. Januar 2025. Wer diese Leistungen zu Hause in Arbeit umsetzt, steht in den Zahlen zu pflegenden Angehörigen.

21. Das Pflegegeld im Pflegegrad 3 beträgt 599 Euro

Pflegebedürftige des Pflegegrades 3 erhalten ein Pflegegeld von 599 Euro im Monat.21

22. Für Verhinderungspflege stehen 1.685 Euro im Jahr bereit

Innerhalb des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen für die Verhinderungspflege bis zu 1.685 Euro pro Jahr zur Verfügung.22

23. Die Pflegesachleistung im Pflegegrad 3 beträgt 1.497 Euro

Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3 übernimmt die Pflegekasse Sachleistungen bis zu einem Gesamtwert von 1.497 Euro im Monat.23

24. Für Kurzzeitpflege sind es 1.854 Euro im Jahr

Für die Kurzzeitpflege stehen innerhalb desselben Jahresbetrags bis zu 1.854 Euro pro Jahr zur Verfügung.24

25. Der Entlastungsbetrag liegt bei 131 Euro im Monat

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.25

26. Wer beides kombiniert, bindet sich für sechs Monate

Bei der Kombinationsleistung wird das Pflegegeld um den Prozentsatz vermindert, in dem die Pflegesachleistung in Anspruch genommen wurde. An diese Aufteilung ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden.26

Was die Pflegeversicherung an Beitrag kostet

27. Der Beitragssatz liegt bei 3,6 Prozent

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Beitragssatz 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen, bei Kinderlosen sind es 4,2 Prozent.27

28. 1996 war es ein Prozent

Der Beitragssatz startete 1996 bei einem Prozent und lag zwanzig Jahre später, 2016, bei 2,35 Prozent.28

29. Im Juli 2023 stieg er von 3,05 auf 3,4 Prozent

Zum 1. Juli 2023 wurde der Beitragssatz von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent angehoben.29

30. Eltern mit zwei Kindern zahlen 0,25 Punkte weniger

Für Eltern mit zwei Kindern unter 25 Jahren gilt ein Abschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten.30

31. Davor lag er vier Jahre lang unverändert bei 3,05 Prozent

Von 2019 bis Mitte 2023 lag der Beitragssatz konstant bei 3,05 Prozent.31

32. Ab dem fünften Kind sind es 1,0 Punkte

Der maximale Abschlag beträgt ab dem fünften Kind unter 25 Jahren 1,0 Beitragssatzpunkte.32 Wie andere Länder ihre Pflege finanzieren, zeigt der Ländervergleich der Pflege.

Beitragssatz zur sozialen PflegeversicherungSatz
19961,0 Prozent
20162,35 Prozent
2019 bis Juni 20233,05 Prozent
ab Juli 20233,4 Prozent
seit 1.1.20253,6 Prozent
seit 1.1.2025, kinderlos4,2 Prozent

Wie es um die Kasse der Pflegeversicherung steht

Die soziale Pflegeversicherung gibt seit Jahren mehr aus, als sie einnimmt. Was in der Bilanz als knappe schwarze Null erscheint, ist in Teilen ein Darlehen des Bundes.

33. Die Einnahmen lagen 2025 bei 73,33 Milliarden Euro

Die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung betrugen im Jahr 2025 rund 73,33 Milliarden Euro.33

34. Allein die Leistungsausgaben betrugen 70,42 Milliarden Euro

Die Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung beliefen sich 2025 insgesamt auf 70,42 Milliarden Euro.34

35. Die Gesamtausgaben lagen bei 73,82 Milliarden Euro

Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung stiegen im Jahr 2025 auf rund 73,82 Milliarden Euro.35

36. Für 2026 wird eine Milliarde Euro Defizit erwartet

Der GKV-Spitzenverband rechnet für 2026 mit einem Defizit der Pflegeversicherung von einer Milliarde Euro.36

37. Die liquiden Rücklagen betrugen 5,4 Milliarden Euro

Die liquiden Rücklagen der sozialen Pflegeversicherung lagen 2025 bei 5,4 Milliarden Euro.37

38. Ohne das Darlehen des Bundes wären es 4,2 Milliarden

Ohne das Bundesdarlehen läge das tatsächliche Defizit der Pflegeversicherung 2026 bei 4,2 Milliarden Euro.38

39. Der Bund leiht 3,2 Milliarden Euro

Der Haushaltsausschuss des Bundestages stockte das Darlehen des Bundes an die soziale Pflegeversicherung für 2026 auf 3,2 Milliarden Euro auf, um die Liquidität zu sichern und den Beitragssatz zu stabilisieren.39

40. Für 2027 werden knapp fünf Milliarden Euro Defizit erwartet

Stand heute ist für 2027 mit einem Defizit der Pflegeversicherung von knapp fünf Milliarden Euro zu rechnen.40

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht

41. Knapp 432.000 Menschen bekommen Hilfe zur Pflege

Im Jahr 2024 erhielten in Deutschland insgesamt knapp 432.000 Personen Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII, 6,1 Prozent mehr als im Vorjahr.41

42. Die Ausgaben der Kommunen dafür stiegen in zehn Jahren um 51 Prozent

Die Ausgaben der Kommunen für Hilfe zur Pflege stiegen von 2014 bis 2024 um 51 Prozent von 3,5 auf 5,3 Milliarden Euro.42

43. Nach der Erstberatung pflegen zu 89 Prozent die Angehörigen

Versicherte wurden vor der pflegefachlichen Erstberatung zu rund 73 Prozent von Angehörigen gepflegt, danach zu rund 89 Prozent.43

44. Zuletzt stiegen sie zweimal in Folge um über 20 Prozent

In den letzten beiden Jahren stiegen die kommunalen Ausgaben für Hilfe zur Pflege jeweils um mehr als 20 Prozent.44

45. Knapp 90 Prozent der Antragsteller leben zu Hause

Knapp 90 Prozent der antragstellenden pflegebedürftigen Menschen leben heute im eigenen Zuhause.45

Quellenverzeichnis

  1. 1Verband der Ersatzkassen (vdek.com)
  2. 2Verband der Ersatzkassen (vdek.com)
  3. 3Verband der Ersatzkassen (vdek.com)
  4. 4Verband der Ersatzkassen (vdek.com)
  5. 5Sozialgesetzbuch XI (gesetze-im-internet.de)
  6. 6Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de)
  7. 7Sozialgesetzbuch XI (gesetze-im-internet.de)
  8. 8Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de)
  9. 9Sozialgesetzbuch XI (gesetze-im-internet.de)
  10. 10Sozialgesetzbuch XI (gesetze-im-internet.de)
  11. 11Verband der Ersatzkassen (vdek.com)
  12. 12Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (statistik-bw.de)
  13. 13Verband der Ersatzkassen (vdek.com)
  14. 14Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (statistik-bw.de)
  15. 15Verband der Ersatzkassen (vdek.com)
  16. 16Barmer (barmer.de)
  17. 17Bundeszentrale für politische Bildung (bpb.de)
  18. 18Barmer (barmer.de)
  19. 19Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)
  20. 20Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)
  21. 21Sozialgesetzbuch XI (gesetze-im-internet.de)
  22. 22Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de)
  23. 23Sozialgesetzbuch XI (gesetze-im-internet.de)
  24. 24Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de)
  25. 25Sozialgesetzbuch XI (gesetze-im-internet.de)
  26. 26Sozialgesetzbuch XI (gesetze-im-internet.de)
  27. 27Bundesministerium für Gesundheit (bundesgesundheitsministerium.de)
  28. 28Bundeszentrale für politische Bildung (bpb.de)
  29. 29Techniker Krankenkasse (tk.de)
  30. 30Verband der Ersatzkassen (vdek.com)
  31. 31Techniker Krankenkasse (tk.de)
  32. 32Verband der Ersatzkassen (vdek.com)
  33. 33AOK-Bundesverband (aok.de)
  34. 34Institut Arbeit und Qualifikation (sozialpolitik-aktuell.de)
  35. 35AOK-Bundesverband (aok.de)
  36. 36Deutsches Ärzteblatt (aerzteblatt.de)
  37. 37AOK-Bundesverband (aok.de)
  38. 38Deutsches Ärzteblatt (aerzteblatt.de)
  39. 39Deutscher Bundestag (bundestag.de)
  40. 40Deutsches Ärzteblatt (aerzteblatt.de)
  41. 41Statistisches Bundesamt (destatis.de)
  42. 42Deutscher Städtetag (staedtetag.de)
  43. 43DAK-Gesundheit (dak.de)
  44. 44Deutscher Städtetag (staedtetag.de)
  45. 45Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)

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Marlene Hoffmann , Redaktion

Marlene Hoffmann hat Sozialwissenschaften studiert und arbeitet seit 2018 als Redakteurin für Verbraucherthemen, seit 2023 überwiegend zu Pflege und Sozialrecht. Für diese Seite bereitet sie auf, was im Pflegegradbescheid steht, wie die Begutachtung rechnet und welche Fristen laufen. Grundlage sind das SGB XI, das SGB X und die Begutachtungsrichtlinien, nicht der einzelne Fall.

Sie ist Redakteurin und keine Rechtsanwältin. Die Texte erklären die Regeln allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.