PflegegradWiderspruchBrief

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Pflegegrad Statistik: Wer hat welchen Grad (2026)

Marlene Hoffmann · veröffentlicht am 23.09.2026 · zuletzt geprüft am 23.09.2026

Wie viele Menschen in Deutschland pflegebedürftig sind, wie sich die Pflegegrade 1 bis 5 verteilen und was die Zahlen über die nächsten Jahre sagen. Mit Quelle und Jahr hinter jeder Zahl.

Wie viele Menschen in Deutschland haben einen Pflegegrad, und welcher Grad ist der häufigste? Ende 2023 waren knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Der mit Abstand größte Teil von ihnen hat Pflegegrad 2, und fast neun von zehn werden zu Hause versorgt.

Diese Seite bündelt die wichtigsten Zahlen rund um den Pflegegrad: wie viele Menschen betroffen sind, wie sich die fünf Grade verteilen, wie der Grad rechnerisch zustande kommt, was die Begutachtungen des Medizinischen Dienstes ergeben und wie viel Geld an jedem Grad hängt. Hinter jeder Zahl steht eine Fußnote, die auf die Quelle am Ende der Seite verweist.

Meine Meinung

Marlene Hoffmann, Redaktion

Am meisten überrascht hat mich, wie selten Pflegegrad 5 ist. Wer an Pflegebedürftigkeit denkt, hat meistens den schwersten Fall vor Augen. Tatsächlich liegt der Schwerpunkt bei den Graden 2 und 3, und Grad 5 haben nur gut vier von hundert Pflegebedürftigen.

Genauso wenig hatte ich erwartet, wie sehr Pflege in Deutschland Familiensache ist. Mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen wird ausschließlich von Angehörigen versorgt, ohne ambulanten Dienst und ohne Heim. Das Heim nimmt in der öffentlichen Debatte den meisten Platz ein und ist in den Zahlen der kleinste Teil.

Und der Abstand zwischen zwei Graden ist größer, als er sich anfühlt. Ein Grad mehr oder weniger entscheidet im Monat über mehrere hundert Euro. Dass ein großer Teil der Begutachtungen auf Anträge auf Höherstufung zurückgeht, hat mich im Nachhinein nicht mehr gewundert.

Wie viele Menschen in Deutschland pflegebedürftig sind

Die amtliche Grundlage ist die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes, die alle zwei Jahre zum Jahresende erhoben wird. Der jüngste vollständige Stand ist der 31. Dezember 2023.

1. Knapp 5,7 Millionen Menschen sind pflegebedürftig

Zum Jahresende 2023 galten in Deutschland 5.688.473 Menschen als pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Das entspricht etwa jedem fünfzehnten Einwohner.1

2. Die Zahl ist in nur zwei Jahren um 730.000 gestiegen

Ende 2021 waren es knapp 5,0 Millionen Pflegebedürftige. Bis Ende 2023 kamen rund 730.000 Menschen hinzu, ein Anstieg um 15 Prozent innerhalb von zwei Erhebungsjahren.2

3. Nur etwa 100.000 dieser Fälle sind demografiebedingt

Von den zusätzlichen 730.000 Fällen ordnet das Statistische Bundesamt nur rund 100.000 der Alterung der Bevölkerung zu. Der weit größere Teil geht auf Nachwirkungen des seit dem 1. Januar 2017 deutlich weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zurück.3

4. 2017 waren es noch 3,41 Millionen

Im Dezember 2017 zählte die Pflegestatistik 3,41 Millionen Pflegebedürftige, im Dezember 2019 waren es 4,13 Millionen. Die Zahl hat sich damit binnen sechs Jahren um zwei Drittel erhöht.4

5. 61,1 Prozent der Pflegebedürftigen sind Frauen

Von den 5.688.473 Pflegebedürftigen des Jahres 2023 waren 61,1 Prozent weiblich. Im Pflegeheim ist der Anteil mit 69,0 Prozent noch höher.5

6. Ab 90 Jahren ist Pflegebedürftigkeit der Regelfall

Die Pflegequote, also der Anteil der Pflegebedürftigen an der jeweiligen Altersgruppe, lag 2023 bei den Menschen ab 90 Jahren bei 87 Prozent. Bei den 70- bis 74-Jährigen waren es dagegen nur rund 11 Prozent.6

Wie sich die Pflegegrade 1 bis 5 verteilen

Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade anstelle der früheren drei Pflegestufen. Die Verteilung ist stark auf die mittleren Grade konzentriert.

PflegegradAnteil 2023Personen (gerundet)
Pflegegrad 113,8 %785.000
Pflegegrad 240,4 %2.298.000
Pflegegrad 329,6 %1.684.000
Pflegegrad 411,8 %671.000
Pflegegrad 54,3 %245.000

Anteile: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023. Die Personenzahlen sind aus den Anteilen und der Gesamtzahl gerechnet und auf Tausend gerundet.

7. Pflegegrad 2 ist der häufigste Grad

40,4 Prozent aller Pflegebedürftigen hatten 2023 Pflegegrad 2. Das sind mehr als zwei Millionen Menschen und damit mehr als in den Graden 1, 4 und 5 zusammen.7

8. Sieben von zehn liegen in Grad 2 oder 3

Die Grade 2 und 3 zusammen decken 70,0 Prozent aller Fälle ab. Die Verteilung hat also einen deutlichen Schwerpunkt in der Mitte der Skala.8

9. Pflegegrad 5 ist mit 4,3 Prozent die Ausnahme

Nur 4,3 Prozent der Pflegebedürftigen sind in den höchsten Grad eingestuft, rund 245.000 Menschen. Pflegegrad 4 kommt auf 11,8 Prozent.9

10. Pflegegrad 1 betrifft 13,8 Prozent

785.000 Menschen hatten 2023 Pflegegrad 1. Dieser Grad wurde 2017 neu eingeführt und existierte im alten Stufensystem nicht.10

11. 683.500 Menschen mit Pflegegrad 1 nehmen keine Pflegeleistungen in Anspruch

Von den Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bezogen 683.500 ausschließlich landesrechtlich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder gar keine Leistungen der ambulanten Dienste oder Heime. Das sind 12,0 Prozent aller Pflegebedürftigen.11

Wo die Pflege stattfindet

12. 85,9 Prozent werden zu Hause versorgt

4.888.882 Pflegebedürftige lebten 2023 in der eigenen Wohnung, das sind 85,9 Prozent. Vollstationär im Heim versorgt wurden 799.591 Menschen oder 14,1 Prozent.12

13. 3,1 Millionen werden allein von Angehörigen gepflegt

3.103.007 Pflegebedürftige erhielten 2023 ausschließlich Pflegegeld und wurden damit vorrangig von Angehörigen versorgt. Das ist mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen (54,5 Prozent).13

14. 1,1 Millionen werden von einem ambulanten Dienst mitversorgt

1.100.672 Menschen lebten zu Hause und wurden zusammen mit einem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst oder vollständig durch ihn versorgt, ein Anteil von 19,3 Prozent.14

15. Im Heim liegt der Schwerpunkt bei Pflegegrad 3 und 4

Bei den vollstationär versorgten Pflegebedürftigen entfielen 37,3 Prozent auf Pflegegrad 3 und 31,1 Prozent auf Pflegegrad 4, weitere 14,3 Prozent auf Pflegegrad 5. Pflegegrad 1 spielt im Heim mit 0,5 Prozent praktisch keine Rolle.15

16. Zu Hause dominiert Pflegegrad 2

Bei den zu Hause versorgten Pflegebedürftigen hat Pflegegrad 2 einen Anteil von 44,4 Prozent, Pflegegrad 1 von 16,0 Prozent und Pflegegrad 5 nur von 2,7 Prozent.16

17. Die häusliche Versorgung wächst, die stationäre kaum

Von 2021 bis 2023 nahm die häusliche Versorgung um 17 Prozent zu, das sind 721.000 Personen. Die vollstationäre Versorgung wuchs im selben Zeitraum nur um 0,8 Prozent oder rund 6.000 Personen.17

18. 16.505 Pflegeheime und 15.549 ambulante Dienste

Zum 15. Dezember 2023 gab es in Deutschland 16.505 Pflegeheime und 15.549 ambulante Pflegedienste. 2015 waren es 13.596 Heime und 13.323 Dienste. Zu beachten ist, dass seit 2019 auch ambulante Betreuungsdienste mitgezählt werden, der Vergleich über diesen Zeitpunkt hinweg ist deshalb nicht ganz bruchfrei.18 Wer diese Pflege zu Hause übernimmt, steht in den Zahlen zu pflegenden Angehörigen.

Wie ein Pflegegrad rechnerisch zustande kommt

Der Pflegegrad ist keine Einschätzung nach Gefühl, sondern eine Punktrechnung. Das Gesetz legt sechs Lebensbereiche fest, gewichtet sie unterschiedlich und teilt die Gesamtpunktzahl in fünf Bereiche ein.

19. Sechs Bereiche bilden die Grundlage

Nach § 14 Absatz 2 SGB XI wird die Selbständigkeit in sechs Bereichen beurteilt: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.19

20. Die Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am schwersten

Die Gewichtung der Module steht in Anlage 2 zum SGB XI: Mobilität 10 Prozent, kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen gemeinsam 15 Prozent, Selbstversorgung 40 Prozent, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen 20 Prozent, Alltagsleben und soziale Kontakte 15 Prozent.20

21. Aus den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere Wert

Für die Module 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten) und 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) wird ein gemeinsamer gewichteter Punktwert gebildet, und zwar aus dem jeweils höheren der beiden Werte.21

22. 12,5 Punkte sind die Schwelle zum ersten Pflegegrad

Die Gesamtpunkte reichen von 0 bis 100. Ab 12,5 bis unter 27 Punkten gilt Pflegegrad 1, ab 27 bis unter 47,5 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 bis unter 70 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 bis unter 90 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 bis 100 Punkten Pflegegrad 5.22

PflegegradGesamtpunkteBeeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 1ab 12,5 bis unter 27gering
Pflegegrad 2ab 27 bis unter 47,5erheblich
Pflegegrad 3ab 47,5 bis unter 70schwer
Pflegegrad 4ab 70 bis unter 90schwerst
Pflegegrad 5ab 90 bis 100schwerst mit besonderen Anforderungen

Punktbereiche nach § 15 Absatz 3 SGB XI.

23. Sechs Monate Dauer sind Voraussetzung

Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes setzt voraus, dass die Beeinträchtigungen auf Dauer bestehen, also voraussichtlich für mindestens sechs Monate.23

Was die Begutachtungen des Medizinischen Dienstes zeigen

Vor jedem Bescheid steht ein Gutachten. Der Medizinische Dienst veröffentlicht jährlich, wie viele Begutachtungen er durchführt und wie sie ausgehen. Wie oft dabei eine Demenz im Spiel ist, zeigen die Zahlen zur Demenz in Deutschland.

24. Rund 3,0 Millionen Begutachtungen im Jahr 2024

Die Medizinischen Dienste führten 2024 rund 3.012.000 Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit durch, nach 2.883.000 im Jahr 2023.24

25. Die Zahl hat sich in zehn Jahren verdoppelt

2014 waren es noch rund 1,52 Millionen Pflegebegutachtungen. Bis 2024 hat sich die Zahl auf das Doppelte erhöht.25

26. Insgesamt 3,4 Millionen sozialmedizinische Leistungen

Zu den 3.012.000 regulären Begutachtungen kamen 2024 weitere 247.000 Begutachtungen mit verkürzter Frist und 139.000 sonstige sozialmedizinische Empfehlungen hinzu, zusammen 3.398.000 Leistungen.26

27. 9,8 Prozent aller Begutachteten erhalten keinen Pflegegrad

Über alle Begutachtungen des Jahres 2024 hinweg wurden 9,8 Prozent der begutachteten Personen als nicht pflegebedürftig eingestuft. Die übrigen verteilten sich auf Pflegegrad 1 (17,4 Prozent), Grad 2 (31,2 Prozent), Grad 3 (24,4 Prozent), Grad 4 (12,1 Prozent) und Grad 5 (5,0 Prozent).27

28. Bei Erstanträgen liegt der Anteil ohne Pflegegrad bei 18,5 Prozent

Betrachtet man nur die Erstbegutachtungen, wurden 2024 18,5 Prozent der Antragsteller als nicht pflegebedürftig eingestuft. 28,4 Prozent erhielten Pflegegrad 1, 36,1 Prozent Grad 2, 12,9 Prozent Grad 3, 3,1 Prozent Grad 4 und 1,0 Prozent Grad 5.28

29. Fast die Hälfte aller ambulanten Begutachtungen sind Erstanträge

Im ambulanten Bereich gingen 2024 47,9 Prozent der Begutachtungen auf Erstanträge zurück und 40,2 Prozent auf Höherstufungsanträge.29

30. Im Heim sind vier von fünf Begutachtungen Höherstufungen

Im stationären Bereich lag der Anteil der Höherstufungsgutachten 2024 bei 81,3 Prozent, Erstbegutachtungen machten nur 12,3 Prozent aus.30

31. 73,4 Prozent der Höherstufungsanträge führen zu einem höheren Grad

Von den Personen, die 2024 einen Höherstufungsantrag stellten, erhielten 73,4 Prozent einen höheren Pflegegrad. Bei 25,7 Prozent blieb der Grad unverändert, 0,9 Prozent wurden zurückgestuft.31

32. In 62,8 Prozent der Fälle gibt es zusätzliche Empfehlungen

Bei 62,8 Prozent aller Begutachtungen sprachen die Gutachterinnen und Gutachter 2024 mindestens eine Empfehlung aus, etwa zu Heil- oder Hilfsmitteln. Bei Erstbegutachtungen waren es sogar 82,7 Prozent.32

Wie lange die Pflegekasse für die Entscheidung braucht

33. 25 Arbeitstage sind die gesetzliche Höchstfrist

Nach § 18c Absatz 1 SGB XI muss die Pflegekasse dem Antragsteller ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen.33

34. 70 Euro je angefangene Woche Verzögerung

Hält die Pflegekasse die Frist nicht ein, muss sie nach § 18c Absatz 5 SGB XI 70 Euro für jede angefangene Woche der Fristüberschreitung zahlen, fällig spätestens 15 Arbeitstage nach Fristablauf. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat, sowie vollstationär versorgte Antragsteller mit mindestens Pflegegrad 2.34

Was an jedem Pflegegrad an Geld hängt

Der Pflegegrad entscheidet über die Höhe fast aller Leistungen der Pflegeversicherung. Die folgenden Beträge gelten 2026. Was davon im Heim beim Eigenanteil übrig bleibt, rechnet die Statistik zu Pflegekosten und Eigenanteil vor.

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungVollstationär
Pflegegrad 1kein Pflegegeldkeine131 Euro
Pflegegrad 2347 Euro796 Euro805 Euro
Pflegegrad 3599 Euro1.497 Euro1.319 Euro
Pflegegrad 4800 Euro1.859 Euro1.855 Euro
Pflegegrad 5990 Euro2.299 Euro2.096 Euro

Monatsbeträge 2026 laut Bundesministerium für Gesundheit.

35. Zwischen Pflegegrad 2 und 3 liegen 252 Euro im Monat

Das Pflegegeld beträgt 2026 monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2 und 599 Euro bei Pflegegrad 3. Der Sprung von Grad 3 auf Grad 4 bringt weitere 201 Euro, der von Grad 4 auf Grad 5 noch einmal 190 Euro.35

36. Bei Pflegegrad 1 gibt es 131 Euro Entlastungsbetrag

Pflegegrad 1 begründet kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich steht dagegen allen Pflegegraden von 1 bis 5 gleichermaßen zu.36

37. 2026 gab es keine Erhöhung der Leistungsbeträge

Die Beträge für 2026 entsprechen exakt dem Stand vom 1. Januar 2025. Die letzte Erhöhung um 4,5 Prozent erfolgte zum 1. Januar 2025.37

38. Im Heim bleiben durchschnittlich 3.364 Euro im Monat selbst zu tragen

Pflegebedürftige im Pflegeheim zahlten zum Stichtag 1. Juli 2026 im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro monatlich aus eigener Tasche. Darin enthalten sind rund 1.775 Euro einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 521 Euro Investitionskosten.38

39. Zwischen Sachsen-Anhalt und Bremen liegen 870 Euro

Der monatliche Eigenanteil im Heim reicht von 2.891 Euro in Sachsen-Anhalt bis 3.761 Euro in Bremen.39

Wohin sich die Zahlen entwickeln

40. 5,6 bis 6,3 Millionen Pflegebedürftige im Jahr 2035

Die Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes auf Basis 2021 erwartet für 2035 rund 5,6 Millionen Pflegebedürftige bei konstanten Pflegequoten und rund 6,3 Millionen, wenn die Quoten weiter steigen.40

41. Bis 2055 werden 6,8 bis 7,6 Millionen erwartet

Für 2055 nennt dieselbe Vorausberechnung 6,8 Millionen im Szenario konstanter Pflegequoten und 7,6 Millionen im Szenario steigender Quoten, also bis zu 1,8 Millionen mehr als 2021.41

42. Rund 6 Millionen Leistungsempfänger 2025

Nach Angaben des Verbandes der Ersatzkassen bezogen 2015 rund 2,8 Millionen Menschen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, 2025 waren es bereits rund 6 Millionen.42

43. 73,8 Milliarden Euro Ausgaben im Jahr 2025

Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung erreichten 2025 mit 73,8 Milliarden Euro einen Höchstwert, ein Plus von 8,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.43

Quellenverzeichnis

  1. 1Gesellschaftsmonitoring Baden-Württemberg (gesellschaftsmonitoring-bw.de)
  2. 2Deutsches Ärzteblatt (aerzteblatt.de)
  3. 3Statistisches Bundesamt (destatis.de)
  4. 4Institut Arbeit und Qualifikation (sozialpolitik-aktuell.de)
  5. 5Statistisches Bundesamt (destatis.de)
  6. 6Deutsches Ärzteblatt (aerzteblatt.de)
  7. 7Statistisches Bundesamt (destatis.de)
  8. 8Kassenärztliche Bundesvereinigung (kbv.de)
  9. 9Statistisches Bundesamt (destatis.de)
  10. 10Statistisches Bundesamt (destatis.de)
  11. 11Deutsches Ärzteblatt (aerzteblatt.de)
  12. 12Statistisches Bundesamt (destatis.de)
  13. 13Deutsches Ärzteblatt (aerzteblatt.de)
  14. 14Statistisches Bundesamt (destatis.de)
  15. 15Institut Arbeit und Qualifikation (sozialpolitik-aktuell.de)
  16. 16Statistisches Bundesamt (destatis.de)
  17. 17Deutsches Ärzteblatt (aerzteblatt.de)
  18. 18Institut Arbeit und Qualifikation (sozialpolitik-aktuell.de)
  19. 19Sozialgesetzbuch XI (gesetze-im-internet.de)
  20. 20AOK (aok.de)
  21. 21Sozialgesetzbuch XI (gesetze-im-internet.de)
  22. 22Barmer (barmer.de)
  23. 23Bundeszentrale für politische Bildung (bpb.de)
  24. 24Medizinischer Dienst (medizinischerdienst.de)
  25. 25Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)
  26. 26Medizinischer Dienst (medizinischerdienst.de)
  27. 27Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)
  28. 28Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)
  29. 29Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)
  30. 30Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)
  31. 31Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)
  32. 32Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)
  33. 33Sozialgesetzbuch XI (gesetze-im-internet.de)
  34. 34Sozialgesetzbuch XI (gesetze-im-internet.de)
  35. 35Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de)
  36. 36Bundesministerium für Gesundheit (bundesgesundheitsministerium.de)
  37. 37Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de)
  38. 38AOK (aok.de)
  39. 39Verband der Ersatzkassen (vdek.com)
  40. 40Statistisches Bundesamt (destatis.de)
  41. 41Statistisches Bundesamt (destatis.de)
  42. 42Verband der Ersatzkassen (vdek.com)
  43. 43Verband der Ersatzkassen (vdek.com)

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Marlene Hoffmann , Redaktion

Marlene Hoffmann hat Sozialwissenschaften studiert und arbeitet seit 2018 als Redakteurin für Verbraucherthemen, seit 2023 überwiegend zu Pflege und Sozialrecht. Für diese Seite bereitet sie auf, was im Pflegegradbescheid steht, wie die Begutachtung rechnet und welche Fristen laufen. Grundlage sind das SGB XI, das SGB X und die Begutachtungsrichtlinien, nicht der einzelne Fall.

Sie ist Redakteurin und keine Rechtsanwältin. Die Texte erklären die Regeln allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.