Wie viele Menschen in Deutschland pflegebedürftig sind, wie sich die Pflegegrade 1 bis 5 verteilen und was die Zahlen über die nächsten Jahre sagen. Mit Quelle und Jahr hinter jeder Zahl.
Wie viele Menschen in Deutschland haben einen Pflegegrad, und welcher Grad ist der
häufigste? Ende 2023 waren knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des
SGB XI. Der mit Abstand größte Teil von ihnen hat Pflegegrad 2, und fast neun von zehn
werden zu Hause versorgt.
Diese Seite bündelt die wichtigsten Zahlen rund um den Pflegegrad: wie viele Menschen
betroffen sind, wie sich die fünf Grade verteilen, wie der Grad rechnerisch zustande kommt,
was die Begutachtungen des Medizinischen Dienstes ergeben und wie viel Geld an jedem Grad
hängt. Hinter jeder Zahl steht eine Fußnote, die auf die Quelle am Ende der Seite verweist.
Meine Meinung
Marlene Hoffmann, Redaktion
Am meisten überrascht hat mich, wie selten Pflegegrad 5 ist. Wer an Pflegebedürftigkeit denkt, hat meistens den schwersten Fall vor Augen. Tatsächlich liegt der Schwerpunkt bei den Graden 2 und 3, und Grad 5 haben nur gut vier von hundert Pflegebedürftigen.
Genauso wenig hatte ich erwartet, wie sehr Pflege in Deutschland Familiensache ist. Mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen wird ausschließlich von Angehörigen versorgt, ohne ambulanten Dienst und ohne Heim. Das Heim nimmt in der öffentlichen Debatte den meisten Platz ein und ist in den Zahlen der kleinste Teil.
Und der Abstand zwischen zwei Graden ist größer, als er sich anfühlt. Ein Grad mehr oder weniger entscheidet im Monat über mehrere hundert Euro. Dass ein großer Teil der Begutachtungen auf Anträge auf Höherstufung zurückgeht, hat mich im Nachhinein nicht mehr gewundert.
Wie viele Menschen in Deutschland pflegebedürftig sind
Die amtliche Grundlage ist die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes, die alle zwei
Jahre zum Jahresende erhoben wird. Der jüngste vollständige Stand ist der 31. Dezember 2023.
1. Knapp 5,7 Millionen Menschen sind pflegebedürftig
Zum Jahresende 2023 galten in Deutschland 5.688.473 Menschen als pflegebedürftig im Sinne
des Pflegeversicherungsgesetzes. Das entspricht etwa jedem fünfzehnten Einwohner.1
2. Die Zahl ist in nur zwei Jahren um 730.000 gestiegen
Ende 2021 waren es knapp 5,0 Millionen Pflegebedürftige. Bis Ende 2023 kamen rund 730.000
Menschen hinzu, ein Anstieg um 15 Prozent innerhalb von zwei Erhebungsjahren.2
3. Nur etwa 100.000 dieser Fälle sind demografiebedingt
Von den zusätzlichen 730.000 Fällen ordnet das Statistische Bundesamt nur rund 100.000 der
Alterung der Bevölkerung zu. Der weit größere Teil geht auf Nachwirkungen des seit dem
1. Januar 2017 deutlich weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zurück.3
4. 2017 waren es noch 3,41 Millionen
Im Dezember 2017 zählte die Pflegestatistik 3,41 Millionen Pflegebedürftige, im Dezember
2019 waren es 4,13 Millionen.
Die Zahl hat sich damit binnen sechs Jahren um zwei Drittel erhöht.4
5. 61,1 Prozent der Pflegebedürftigen sind Frauen
Von den 5.688.473 Pflegebedürftigen des Jahres 2023 waren 61,1 Prozent weiblich. Im
Pflegeheim ist der Anteil mit 69,0 Prozent noch höher.5
6. Ab 90 Jahren ist Pflegebedürftigkeit der Regelfall
Die Pflegequote, also der Anteil der Pflegebedürftigen an der jeweiligen Altersgruppe, lag
2023 bei den Menschen ab 90 Jahren bei 87 Prozent. Bei den 70- bis 74-Jährigen waren es
dagegen nur rund 11 Prozent.6
Wie sich die Pflegegrade 1 bis 5 verteilen
Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade anstelle der früheren drei Pflegestufen. Die Verteilung
ist stark auf die mittleren Grade konzentriert.
| Pflegegrad | Anteil 2023 | Personen (gerundet) |
| Pflegegrad 1 | 13,8 % | 785.000 |
| Pflegegrad 2 | 40,4 % | 2.298.000 |
| Pflegegrad 3 | 29,6 % | 1.684.000 |
| Pflegegrad 4 | 11,8 % | 671.000 |
| Pflegegrad 5 | 4,3 % | 245.000 |
Anteile: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023.
Die Personenzahlen sind aus den Anteilen und der Gesamtzahl gerechnet und auf Tausend gerundet.
7. Pflegegrad 2 ist der häufigste Grad
40,4 Prozent aller Pflegebedürftigen hatten 2023 Pflegegrad 2. Das sind mehr als zwei
Millionen Menschen und damit mehr als in den Graden 1, 4 und 5 zusammen.7
8. Sieben von zehn liegen in Grad 2 oder 3
Die Grade 2 und 3 zusammen decken 70,0 Prozent aller Fälle ab. Die Verteilung hat also einen
deutlichen Schwerpunkt in der Mitte der Skala.8
9. Pflegegrad 5 ist mit 4,3 Prozent die Ausnahme
Nur 4,3 Prozent der Pflegebedürftigen sind in den höchsten Grad eingestuft, rund 245.000
Menschen. Pflegegrad 4 kommt auf 11,8 Prozent.9
10. Pflegegrad 1 betrifft 13,8 Prozent
785.000 Menschen hatten 2023 Pflegegrad 1. Dieser Grad wurde 2017 neu eingeführt und
existierte im alten Stufensystem nicht.10
11. 683.500 Menschen mit Pflegegrad 1 nehmen keine Pflegeleistungen in Anspruch
Von den Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bezogen 683.500 ausschließlich landesrechtlich
anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder gar keine Leistungen der ambulanten
Dienste oder Heime. Das sind 12,0 Prozent aller Pflegebedürftigen.11
Wo die Pflege stattfindet
12. 85,9 Prozent werden zu Hause versorgt
4.888.882 Pflegebedürftige lebten 2023 in der eigenen Wohnung, das sind 85,9 Prozent.
Vollstationär im Heim versorgt wurden 799.591 Menschen oder 14,1 Prozent.12
13. 3,1 Millionen werden allein von Angehörigen gepflegt
3.103.007 Pflegebedürftige erhielten 2023 ausschließlich Pflegegeld und wurden damit
vorrangig von Angehörigen versorgt. Das ist mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen
(54,5 Prozent).13
14. 1,1 Millionen werden von einem ambulanten Dienst mitversorgt
1.100.672 Menschen lebten zu Hause und wurden zusammen mit einem ambulanten Pflege- oder
Betreuungsdienst oder vollständig durch ihn versorgt, ein Anteil von 19,3 Prozent.14
15. Im Heim liegt der Schwerpunkt bei Pflegegrad 3 und 4
Bei den vollstationär versorgten Pflegebedürftigen entfielen 37,3 Prozent auf Pflegegrad 3
und 31,1 Prozent auf Pflegegrad 4, weitere 14,3 Prozent auf Pflegegrad 5. Pflegegrad 1
spielt im Heim mit 0,5 Prozent praktisch keine Rolle.15
16. Zu Hause dominiert Pflegegrad 2
Bei den zu Hause versorgten Pflegebedürftigen hat Pflegegrad 2 einen Anteil von 44,4 Prozent,
Pflegegrad 1 von 16,0 Prozent und Pflegegrad 5 nur von 2,7 Prozent.16
17. Die häusliche Versorgung wächst, die stationäre kaum
Von 2021 bis 2023 nahm die häusliche Versorgung um 17 Prozent zu, das sind 721.000 Personen.
Die vollstationäre Versorgung wuchs im selben Zeitraum nur um 0,8 Prozent oder rund 6.000
Personen.17
18. 16.505 Pflegeheime und 15.549 ambulante Dienste
Zum 15. Dezember 2023 gab es in Deutschland 16.505 Pflegeheime und 15.549 ambulante
Pflegedienste. 2015 waren es 13.596 Heime und 13.323 Dienste.
Zu beachten ist, dass seit 2019 auch ambulante Betreuungsdienste mitgezählt werden, der
Vergleich über diesen Zeitpunkt hinweg ist deshalb nicht ganz bruchfrei.18 Wer diese Pflege zu Hause übernimmt, steht in den Zahlen zu pflegenden Angehörigen.
Wie ein Pflegegrad rechnerisch zustande kommt
Der Pflegegrad ist keine Einschätzung nach Gefühl, sondern eine Punktrechnung. Das Gesetz
legt sechs Lebensbereiche fest, gewichtet sie unterschiedlich und teilt die Gesamtpunktzahl
in fünf Bereiche ein.
19. Sechs Bereiche bilden die Grundlage
Nach § 14 Absatz 2 SGB XI wird die Selbständigkeit in sechs Bereichen beurteilt: Mobilität,
kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.19
20. Die Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am schwersten
Die Gewichtung der Module steht in Anlage 2 zum SGB XI: Mobilität 10 Prozent, kognitive
Fähigkeiten und Verhaltensweisen gemeinsam 15 Prozent, Selbstversorgung 40 Prozent, Umgang
mit krankheitsbedingten Anforderungen 20 Prozent, Alltagsleben und soziale Kontakte
15 Prozent.20
21. Aus den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere Wert
Für die Module 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten) und 3 (Verhaltensweisen und
psychische Problemlagen) wird ein gemeinsamer gewichteter Punktwert gebildet, und zwar aus
dem jeweils höheren der beiden Werte.21
22. 12,5 Punkte sind die Schwelle zum ersten Pflegegrad
Die Gesamtpunkte reichen von 0 bis 100. Ab 12,5 bis unter 27 Punkten gilt Pflegegrad 1, ab
27 bis unter 47,5 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 bis unter 70 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 bis
unter 90 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 bis 100 Punkten Pflegegrad 5.22
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 1 | ab 12,5 bis unter 27 | gering |
| Pflegegrad 2 | ab 27 bis unter 47,5 | erheblich |
| Pflegegrad 3 | ab 47,5 bis unter 70 | schwer |
| Pflegegrad 4 | ab 70 bis unter 90 | schwerst |
| Pflegegrad 5 | ab 90 bis 100 | schwerst mit besonderen Anforderungen |
Punktbereiche nach § 15 Absatz 3 SGB XI.
23. Sechs Monate Dauer sind Voraussetzung
Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes setzt voraus, dass die Beeinträchtigungen auf
Dauer bestehen, also voraussichtlich für mindestens sechs Monate.23
Was die Begutachtungen des Medizinischen Dienstes zeigen
Vor jedem Bescheid steht ein Gutachten. Der Medizinische Dienst veröffentlicht jährlich, wie
viele Begutachtungen er durchführt und wie sie ausgehen. Wie oft dabei eine Demenz im Spiel ist, zeigen die Zahlen zur Demenz in Deutschland.
24. Rund 3,0 Millionen Begutachtungen im Jahr 2024
Die Medizinischen Dienste führten 2024 rund 3.012.000 Begutachtungen zur Feststellung von
Pflegebedürftigkeit durch, nach 2.883.000 im Jahr 2023.24
25. Die Zahl hat sich in zehn Jahren verdoppelt
2014 waren es noch rund 1,52 Millionen Pflegebegutachtungen. Bis 2024 hat sich die Zahl auf
das Doppelte erhöht.25
26. Insgesamt 3,4 Millionen sozialmedizinische Leistungen
Zu den 3.012.000 regulären Begutachtungen kamen 2024 weitere 247.000 Begutachtungen mit
verkürzter Frist und 139.000 sonstige sozialmedizinische Empfehlungen hinzu, zusammen
3.398.000 Leistungen.26
27. 9,8 Prozent aller Begutachteten erhalten keinen Pflegegrad
Über alle Begutachtungen des Jahres 2024 hinweg wurden 9,8 Prozent der begutachteten
Personen als nicht pflegebedürftig eingestuft. Die übrigen verteilten sich auf Pflegegrad 1
(17,4 Prozent), Grad 2 (31,2 Prozent), Grad 3 (24,4 Prozent), Grad 4 (12,1 Prozent) und
Grad 5 (5,0 Prozent).27
28. Bei Erstanträgen liegt der Anteil ohne Pflegegrad bei 18,5 Prozent
Betrachtet man nur die Erstbegutachtungen, wurden 2024 18,5 Prozent der Antragsteller als
nicht pflegebedürftig eingestuft. 28,4 Prozent erhielten Pflegegrad 1, 36,1 Prozent Grad 2,
12,9 Prozent Grad 3, 3,1 Prozent Grad 4 und 1,0 Prozent Grad 5.28
29. Fast die Hälfte aller ambulanten Begutachtungen sind Erstanträge
Im ambulanten Bereich gingen 2024 47,9 Prozent der Begutachtungen auf Erstanträge zurück und
40,2 Prozent auf Höherstufungsanträge.29
30. Im Heim sind vier von fünf Begutachtungen Höherstufungen
Im stationären Bereich lag der Anteil der Höherstufungsgutachten 2024 bei 81,3 Prozent,
Erstbegutachtungen machten nur 12,3 Prozent aus.30
31. 73,4 Prozent der Höherstufungsanträge führen zu einem höheren Grad
Von den Personen, die 2024 einen Höherstufungsantrag stellten, erhielten 73,4 Prozent einen
höheren Pflegegrad. Bei 25,7 Prozent blieb der Grad unverändert, 0,9 Prozent wurden
zurückgestuft.31
32. In 62,8 Prozent der Fälle gibt es zusätzliche Empfehlungen
Bei 62,8 Prozent aller Begutachtungen sprachen die Gutachterinnen und Gutachter 2024
mindestens eine Empfehlung aus, etwa zu Heil- oder Hilfsmitteln. Bei Erstbegutachtungen
waren es sogar 82,7 Prozent.32
Wie lange die Pflegekasse für die Entscheidung braucht
33. 25 Arbeitstage sind die gesetzliche Höchstfrist
Nach § 18c Absatz 1 SGB XI muss die Pflegekasse dem Antragsteller ihre Entscheidung
spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen.33
34. 70 Euro je angefangene Woche Verzögerung
Hält die Pflegekasse die Frist nicht ein, muss sie nach § 18c Absatz 5 SGB XI 70 Euro für
jede angefangene Woche der Fristüberschreitung zahlen, fällig spätestens 15 Arbeitstage nach
Fristablauf. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten
hat, sowie vollstationär versorgte Antragsteller mit mindestens Pflegegrad 2.34
Was an jedem Pflegegrad an Geld hängt
Der Pflegegrad entscheidet über die Höhe fast aller Leistungen der Pflegeversicherung. Die
folgenden Beträge gelten 2026. Was davon im Heim beim Eigenanteil übrig bleibt, rechnet die Statistik zu Pflegekosten und Eigenanteil vor.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Vollstationär |
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld | keine | 131 Euro |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | 796 Euro | 805 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | 1.497 Euro | 1.319 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | 1.859 Euro | 1.855 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | 2.299 Euro | 2.096 Euro |
Monatsbeträge 2026 laut Bundesministerium für Gesundheit.
35. Zwischen Pflegegrad 2 und 3 liegen 252 Euro im Monat
Das Pflegegeld beträgt 2026 monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2 und 599 Euro bei
Pflegegrad 3. Der Sprung von Grad 3 auf Grad 4 bringt weitere 201 Euro, der von Grad 4 auf
Grad 5 noch einmal 190 Euro.35
36. Bei Pflegegrad 1 gibt es 131 Euro Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1 begründet kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Der Entlastungsbetrag
von bis zu 131 Euro monatlich steht dagegen allen Pflegegraden von 1 bis 5 gleichermaßen
zu.36
37. 2026 gab es keine Erhöhung der Leistungsbeträge
Die Beträge für 2026 entsprechen exakt dem Stand vom 1. Januar 2025. Die letzte Erhöhung um
4,5 Prozent erfolgte zum 1. Januar 2025.37
38. Im Heim bleiben durchschnittlich 3.364 Euro im Monat selbst zu tragen
Pflegebedürftige im Pflegeheim zahlten zum Stichtag 1. Juli 2026 im ersten Aufenthaltsjahr
bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro monatlich aus eigener Tasche. Darin enthalten sind
rund 1.775 Euro einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, 1.068 Euro für Unterkunft und
Verpflegung sowie 521 Euro Investitionskosten.38
39. Zwischen Sachsen-Anhalt und Bremen liegen 870 Euro
Der monatliche Eigenanteil im Heim reicht von 2.891 Euro in Sachsen-Anhalt bis 3.761 Euro in
Bremen.39
Wohin sich die Zahlen entwickeln
40. 5,6 bis 6,3 Millionen Pflegebedürftige im Jahr 2035
Die Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes auf Basis 2021 erwartet für 2035 rund
5,6 Millionen Pflegebedürftige bei konstanten Pflegequoten und rund 6,3 Millionen, wenn die
Quoten weiter steigen.40
41. Bis 2055 werden 6,8 bis 7,6 Millionen erwartet
Für 2055 nennt dieselbe Vorausberechnung 6,8 Millionen im Szenario konstanter Pflegequoten
und 7,6 Millionen im Szenario steigender Quoten, also bis zu 1,8 Millionen mehr als
2021.41
42. Rund 6 Millionen Leistungsempfänger 2025
Nach Angaben des Verbandes der Ersatzkassen bezogen 2015 rund 2,8 Millionen Menschen
Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, 2025 waren es bereits rund 6 Millionen.42
43. 73,8 Milliarden Euro Ausgaben im Jahr 2025
Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung erreichten 2025 mit 73,8 Milliarden Euro einen
Höchstwert, ein Plus von 8,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.43
Quellenverzeichnis
1Gesellschaftsmonitoring Baden-Württemberg (gesellschaftsmonitoring-bw.de)
2Deutsches Ärzteblatt (aerzteblatt.de)
3Statistisches Bundesamt (destatis.de)
4Institut Arbeit und Qualifikation (sozialpolitik-aktuell.de)
5Statistisches Bundesamt (destatis.de)
6Deutsches Ärzteblatt (aerzteblatt.de)
7Statistisches Bundesamt (destatis.de)
8Kassenärztliche Bundesvereinigung (kbv.de)
9Statistisches Bundesamt (destatis.de)
10Statistisches Bundesamt (destatis.de)
11Deutsches Ärzteblatt (aerzteblatt.de)
12Statistisches Bundesamt (destatis.de)
13Deutsches Ärzteblatt (aerzteblatt.de)
14Statistisches Bundesamt (destatis.de)
15Institut Arbeit und Qualifikation (sozialpolitik-aktuell.de)
16Statistisches Bundesamt (destatis.de)
17Deutsches Ärzteblatt (aerzteblatt.de)
18Institut Arbeit und Qualifikation (sozialpolitik-aktuell.de)
19Sozialgesetzbuch XI (gesetze-im-internet.de)
20AOK (aok.de)
21Sozialgesetzbuch XI (gesetze-im-internet.de)
22Barmer (barmer.de)
23Bundeszentrale für politische Bildung (bpb.de)
24Medizinischer Dienst (medizinischerdienst.de)
25Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)
26Medizinischer Dienst (medizinischerdienst.de)
27Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)
28Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)
29Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)
30Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)
31Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)
32Medizinischer Dienst Bund (md-bund.de)
33Sozialgesetzbuch XI (gesetze-im-internet.de)
34Sozialgesetzbuch XI (gesetze-im-internet.de)
35Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de)
36Bundesministerium für Gesundheit (bundesgesundheitsministerium.de)
37Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de)
38AOK (aok.de)
39Verband der Ersatzkassen (vdek.com)
40Statistisches Bundesamt (destatis.de)
41Statistisches Bundesamt (destatis.de)
42Verband der Ersatzkassen (vdek.com)
43Verband der Ersatzkassen (vdek.com)