Wir erstellen Ihren fristwahrenden Widerspruch und versenden ihn am selben Tag per Fax und Einschreiben per Brief. Sie bekommen Brief, Faxprotokoll und Sendungsnachweis in Ihre Akte.
Zuerst nur das Nötigste. Die Anschriften kommen danach.
Pflegegrad Widerspruch Brief ist ein Schreibdienst und keine Rechtsberatung.
Alle Angaben stehen auf Ihrem Bescheid. Die Frist rechnen wir mit.
Sie lesen das fertige Schreiben und unterschreiben mit Maus oder Finger.
Fax an die Kasse, dazu Einwurf-Einschreiben. Die Nachweise landen in Ihrer Akte.
Sie haben einen Monat Zeit. Läuft er ab, wird der Bescheid bestandskräftig. Ein späterer Antrag wirkt erst ab dem Tag, an dem er gestellt wird, ein rechtzeitiger Widerspruch dagegen ab dem Tag des ursprünglichen Antrags.
Begründet sein muss er dafür nicht. Deshalb geht zuerst das fristwahrende Schreiben heraus, und darin fordern wir Akteneinsicht und das Gutachten an. Die Begründung kommt später, mit dem Gutachten in der Hand.
Die Frist wird mitgerechnet
Aus Bescheiddatum, Bekanntgabefiktion und den Feiertagen Ihres Bundeslandes ergibt sich der letzte Tag. Sie sehen ihn, bevor Sie zahlen.
Zu knapp heißt: kein Auftrag
Bleiben weniger als zwei Tage, nehmen wir den Auftrag nicht an und zeigen Ihnen, wie Sie das Fax selbst abschicken.
Der Nachweis ist das Produkt
Faxprotokoll mit Sendezeit, Einlieferungsbeleg und Sendungsnummer liegen in Ihrer Akte, jederzeit zum Herunterladen.
Der Fragebogen rechnet Ihnen aus, bis wann die Frist läuft. Bleiben weniger als zwei Tage, nehmen wir den Auftrag nicht an und sagen Ihnen, wie Sie das Fax selbst abschicken.
Das geht. Der Brief läuft dann auf den Namen der pflegebedürftigen Person, und wir weisen im Schreiben darauf hin, dass eine Vollmacht auf Anforderung nachgereicht wird. Der fristwahrende Widerspruch geht sofort heraus, die Vollmacht kann nachkommen.
Für den Widerspruch im Sozialrecht genügt die Schriftform des Verfahrensrechts, eine eigenhändige Unterschrift ist dafür nicht zwingend. Wir lassen Sie trotzdem unterschreiben, weil das in der Sachbearbeitung Rückfragen erspart.
Erst am Ende. Sie füllen den Fragebogen aus, sehen den fertigen Brief und unterschreiben ihn. Der Preis steht fest und schließt Fax und Einwurf-Einschreiben ein.
Wir sind keine Rechtsanwälte und kein Rentenberater. Wir prüfen Ihren Fall nicht, bewerten das Gutachten nicht und sagen Ihnen nicht, ob Ihr Widerspruch Erfolg haben wird. Wir schreiben das Schreiben nach Ihren Angaben und bringen es fristgerecht und nachweisbar zur Kasse. Wenn Sie eine rechtliche Bewertung brauchen, wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Sozialrecht oder an einen Sozialverband.