PflegegradWiderspruchBrief

Pflegegrad-Rechner

Alle 64 Kriterien der sechs Module, gewichtet nach den beiden Anlagen zu § 15 SGB XI. Ohne E-Mail-Adresse, ohne Anmeldung, und Ihre Angaben verlassen diesen Browser nicht.

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So gehen Sie vor

  • Bewerten Sie jedes Kriterium so, wie der Alltag an einem gewöhnlichen Tag aussieht.
  • Maßgeblich ist nicht der Zeitaufwand, sondern wie viele Handlungsschritte eine andere Person übernehmen muss.
  • Modul 5 fragt als einziges nicht nach Selbständigkeit, sondern nach Häufigkeit: dort zählt, wie oft eine Behandlung anfällt, die jemand anderes übernimmt.
  • Wenn Ihnen das Pflegegutachten vorliegt: tragen Sie zum Vergleich ein, was dort steht, und rechnen Sie danach ein zweites Mal mit Ihrer eigenen Einschätzung.

Modul 1: Mobilität

10 % der Gesamtpunkte

Wie selbständig bewegt sich die Person, ohne Hilfsmittel und ohne dass jemand danebensteht?

Positionswechsel im Bett
Halten einer stabilen Sitzposition
Umsetzen, etwa vom Bett in den Rollstuhl
Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
Treppensteigen

Summe der Einzelpunkte: 0 · gewichtet: 0

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

zusammen mit Modul 3 15 %

Welche geistigen Fähigkeiten sind vorhanden? Gefragt ist nach der Fähigkeit selbst, nicht danach, ob jemand hilft.

Von den Modulen 2 und 3 zählt am Ende nur der höhere der beiden gewichteten Werte. Der niedrigere fällt vollständig weg.

Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
Örtliche Orientierung
Zeitliche Orientierung
Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben
Verstehen von Sachverhalten und Informationen
Erkennen von Risiken und Gefahren
Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
Verstehen von Aufforderungen
Beteiligen an einem Gespräch

Summe der Einzelpunkte: 0 · gewichtet: 0

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

zusammen mit Modul 2 15 %

Wie häufig treten Verhaltensweisen auf, die personelle Unterstützung erfordern?

Hier wird nicht nach Selbständigkeit gefragt, sondern nach Häufigkeit. Deshalb springen die Punkte von 1 auf 3 und 5.

Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
Nächtliche Unruhe
Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
Beschädigen von Gegenständen
Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
Verbale Aggression
Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen
Wahnvorstellungen
Ängste
Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
Sozial inadäquate Verhaltensweisen
Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen

Summe der Einzelpunkte: 0 · gewichtet: 0

Modul 4: Selbstversorgung

40 % der Gesamtpunkte

Wie selbständig läuft die tägliche Körperpflege, das Ankleiden, Essen und Trinken und der Toilettengang?

Das schwerste Modul: es macht allein 40 Prozent der Gesamtpunkte aus, und Essen, Trinken und Toilettengang zählen darin mehrfach.

Waschen des vorderen Oberkörpers
Körperpflege im Bereich des Kopfes: Kämmen, Zahnpflege, Rasieren
Waschen des Intimbereichs
Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
An- und Auskleiden des Oberkörpers
An- und Auskleiden des Unterkörpers
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
Essen
Trinken
Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz, Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz, Umgang mit Stoma
Ernährung parenteral oder über Sonde

Summe der Einzelpunkte: 0 · gewichtet: 0

Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

20 % der Gesamtpunkte

Welche Behandlungen fallen an, wie oft, und wie viel davon übernimmt die Person selbst?

Hier zählt nicht die Selbständigkeit, sondern die Häufigkeit. Gemeint ist nur, was jemand anderes übernimmt oder anleitet. Was die Person selbständig macht, zählt nicht mit.

5.1 bis 5.7: Maßnahmen, die täglich anfallen können

Dazu zählen: Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge (Port), Absaugen und Sauerstoffgabe, Einreibungen, Kälte- und Wärmeanwendungen, Messung und Deutung von Körperzuständen, körpernahe Hilfsmittel.

Wie oft fallen diese sieben Maßnahmen zusammengenommen an?

5.8 bis 5.11: Maßnahmen, die seltener anfallen

Dazu zählen: Verbandswechsel und Wundversorgung, Versorgung mit Stoma, regelmäßige Einmalkatheterisierung und Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung.

Wie oft fallen diese vier Maßnahmen zusammengenommen an?

5.12 bis 5.15: Termine und zeitintensive Maßnahmen

Wie oft fallen diese Termine an? Die Werte dahinter werden addiert, und erst die Summe ergibt Punkte.

Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
Arztbesuche
Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, bis zu drei Stunden
Besuch solcher Einrichtungen, länger als drei Stunden

5.16: Diät und Verhaltensvorschriften

Wie selbständig hält die Person eine verordnete Diät oder andere Verhaltensvorschriften ein?

Summe der Einzelpunkte: 0 · gewichtet: 0

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

15 % der Gesamtpunkte

Wie selbständig gestaltet die Person ihren Tag, beschäftigt sich und hält Kontakt zu anderen?

Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
Ruhen und Schlafen
Sichbeschäftigen
Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds

Summe der Einzelpunkte: 0 · gewichtet: 0

Was der Rechner rechnet, und was nicht

Der Rechner bildet die gesetzliche Formel ab: Einzelpunkte je Kriterium nach Anlage 1, Summe je Modul, Umrechnung in gewichtete Punkte nach Anlage 2, von den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere Wert, und aus der Gesamtpunktzahl folgt der Pflegegrad nach § 15 Abs. 3 SGB XI. Wie diese Rechnung im Einzelnen aussieht, steht in der Punktetabelle mit allen Schwellen und der vollständigen Umrechnung.

Was er nicht kann: die Bewertung selbst. Ob ein Kriterium mit 1 oder mit 2 Punkten bewertet wird, entscheidet die begutachtende Person, und genau dort liegt der Spielraum, nicht in der Umrechnung. Das Ergebnis dieser Seite ist deshalb kein Anspruch und keine Zusage, sondern das, was die Formel aus Ihren Eingaben macht.

Nützlich wird der Rechner dort, wo er zeigt, welche Antwort etwas bewegt. Unter jedem Modul steht, wie weit die Summe von der nächsten Stufe entfernt ist. Liegt ein Modul einen Punkt unter der Grenze, ist genau das die Stelle, an der ein anders bewertetes Kriterium zählt. In Modul 4 sind das zehn gewichtete Punkte, in Modul 1 nur 2,5.

Wenn die Rechnung höher liegt als der Bescheid

Dann kommt es zuerst auf die Frist an, nicht auf die Begründung. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats bei der Pflegekasse sein, die Begründung darf nachkommen. Wie dieser Monat gerechnet wird, mit der Vier-Tage-Fiktion und der Verschiebung auf den nächsten Werktag, steht in der Erklärung zur Widerspruchsfrist. Was danach zu tun ist, wenn der Antrag ganz abgelehnt wurde, steht im Text dazu, was bei einem abgelehnten Pflegegrad zu tun ist.

Um die Bewertung eines Kriteriums zu bestreiten, hilft nichts so sehr wie eine Aufzeichnung über ein bis zwei Wochen: wer wann welchen Handlungsschritt übernommen hat, Modul für Modul. Dafür gibt es die Anleitung zum Pflegetagebuch. Hat sich der Zustand dagegen seit dem Gutachten verschlechtert, ist nicht der Widerspruch der Weg, sondern ein neuer Antrag; der Unterschied steht im Text zur Höherstufung.

Häufige Fragen

Ist der Pflegegrad-Rechner kostenlos?

Ja, und ohne E-Mail-Adresse. Es gibt kein Formular, das vor dem Ergebnis steht, und keine Anmeldung. Der Rechner läuft in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.

Wie genau ist das Ergebnis?

Die Rechnung ist exakt, sie folgt den beiden Anlagen zu § 15 SGB XI. Ungenau sind die Eingaben: ob ein Kriterium mit 1 oder 2 Punkten zu bewerten ist, entscheidet die begutachtende Person nach eigenem Eindruck. Das Ergebnis zeigt also, was die Formel aus Ihrer Einschätzung macht, nicht was im Bescheid stehen wird.

Warum zählen die Module 2 und 3 nicht beide?

Weil das Gesetz ihnen einen gemeinsamen gewichteten Punkt zuordnet, der aus dem höheren der beiden Werte besteht. Der niedrigere fällt vollständig weg und wird nicht addiert. Zusammen kommen beide Module deshalb auf höchstens 15 Punkte.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?

27 gewichtete Punkte. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Unter 12,5 Punkten wird kein Pflegegrad festgestellt.

Gelten für Kinder dieselben Punktegrenzen?

Für Kinder bis 18 Monate nicht: dort beginnt Pflegegrad 2 schon bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 3 bei 27, Pflegegrad 4 bei 47,5 und Pflegegrad 5 bei 70. Bei älteren Kindern wird mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen. Dieser Rechner verwendet die Schwellen für Erwachsene.

Wo finde ich meine tatsächlichen Punkte?

Im Pflegegutachten, bei jedem Modul als Summe der Einzelpunkte und als gewichtete Punkte. Es wird zusammen mit dem Bescheid übersandt, sofern der Übersendung nicht widersprochen wurde. Im Bescheid selbst steht meistens nur der Pflegegrad.

Zählen Haushaltsführung und außerhäusliche Aktivitäten mit?

Nein. Beide Bereiche werden im Gutachten beschrieben, gehen aber nicht in die Punktzahl ein; das Gesetz stellt ausdrücklich fest, dass eine Modulbewertung für sie entbehrlich ist. Deshalb fehlen sie auch in diesem Rechner.

Kann ich mit dem Ergebnis widersprechen?

Der Widerspruch richtet sich gegen den Bescheid, nicht gegen eine Rechnung. Eine eigene Berechnung kann aber zeigen, in welchem Modul es sich lohnt, die Bewertung eines Kriteriums im Einzelnen zu bestreiten. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids, die Begründung darf nachgereicht werden.